Nach den Diskussionen über den Schwimmunterricht für muslimische Mädchen und dem Kopftuchtragen an Schulen ist nun ein weiteres Thema aufs Tapet gekommen. Eigentlich geht es immer um die gleiche Grundsatzfrage: Wie weit lassen wir jene Werte von anderen Glaubensgruppen zu, welche unseren Werten und unserer Kultur zuwiderlaufen? Seit das Bundesgericht im letzten Jahr entschieden hat, dass ein Kopftuchverbot an einer Schule ein unzumutbarer und unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist, könnte ja auch ein Händedruck einer Lehrerin plötzlich eine Grundrechtsverletzung darstellen. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid ausgeführt, dass die Schule vielmehr Toleranz lehren soll, statt Verbote gegenüber religiösen Symbolen auszusprechen. Aber sollen wir mit unserem freiheitlichen Gedankengut und mit unserer grenzenlosen Toleranz intolerante Lebensarten tolerieren? Nein, das sollen wir nicht.
Das Händeschütteln ist ein in vielen westlichen Ländern gängiges Begrüssungsritual. Bereits in der römischen Zeit ist die Tradition des Händeschüttelns bekannt gewesen. Auf vielen römischen Münzen lässt sich das Händeschütteln als Symbol der Eintracht wiederfinden. Es ist ein Ritual, welches auf unseren Werten basiert. Es darf nicht mit Füssen getreten werden. Der Entscheid dieser Schulleitung darf keine Schule machen.